Telefongebote müssen bis spätestens MITTWOCH, 08. Januar 2020, 17.00 Uhr bei uns eingegangen sein.
Schriftliche Gebote müssen bis spätestens DONNERSTAG, 09. Januar 2020, 17.00 Uhr bei uns eingegangen sein.
Für später eingehende Gebote kann nicht gewährleistet werden, dass diese berücksichtigt werden.
Freitag, 10. Januar 2020 ab 09:00 Uhr
Samstag, 11. Januar 2020 ab 08.00 Uhr
Außerdem ist eine Vorbesichtigung nach Absprache möglich!