This website uses cookies

We and authorised third parties use cookies. More information about the cookies, their purpose and how they are shared is explained fully in the cookies information. In order to guarantee the best possible user experience, please click "accept all". You can also save preferences or decline the use of cookies, with the exception of necessary cookies. Cookies information and more

Conditions of auction

80th Toy and Advertising Auction

Auction date: 07.03.2019 – 08.03.2019
Auction number: 80

Bei Abgabe eines Gebotes, eines schriftlichen Kaufantrags und für den Nachverkauf gelten folgende Bedingungen:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremdem Namen und auf fremde Rechnung.

2. Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummerierung. Maßgeblich ist der Katalogtext. Jedoch ist der Versteigerer berechtigt, falls es ihm zweckmäßig erscheint, Positionen zu trennen, zu vereinigen, vorzuziehen, zurückzustellen oder von der Versteigerung zurückzuziehen.

3. Die zu versteigernden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den im Katalog angegebenen Zeiten besichtigt werden. Bei der Besichtigung und Versteigerung haftet jeder Besucher für von ihm verursachte Schäden.

4. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

5. Katalogbeschreibungen erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers. Sie stellen unverbindliche Meinungsäußerungen dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459ff BGB. Die Versteigerungsgegenstände werden versteigert wie besichtigt.

6. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis (auch Mindestpreis genannt.) Diese Limitpreise können im Regelfall nicht unterschritten werden. Gesteigert wird in der Regel um ca. 10 %. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, andere Steigerungsraten zuzulassen.

7. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein Übergebot gegeben wird. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Höchstgebot ab, so entscheidet das Los. Bei Uneinigkeit oder falls ein höheres Gebot übersehen worden ist, erfolgt ein erneuter Aufruf. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer, vertreten durch den Versteigerer, und dem Ersteigerer zustande.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer.

9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld von 21,5 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % nur auf das Aufgeld (total 25,6 %). Für Saalbieter ist der gesamte Betrag sofort fällig und in bar zu bezahlen; für Fernbieter bei schriftlichem Kaufantrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.

10. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen können dann ohne weitere Benachrichtigung auf seine Kosten auf einer der nächsten Versteigerungen versteigert werden. In diesem Falle haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Versteigerungsgebühren. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer ist dazu berechtigt, Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen im Namen der Einlieferer einzuziehen oder einzuklagen.

11. Reklamationen bei Erwerb durch schriftlichen Kaufantrag sind nur bei offensichtlichen Falschbeschreibungen möglich. Reklamationen müssen sofort mitgeteilt werden. Bei anerkannten Reklamationen hat der Ersteigerer Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Enthält eine Position drei oder mehr Modelle, so kann eine Reklamation wegen geringer Mängel einzelner Modelle nicht berücksichtigt werden. Positionen, die mit Mängeln beschrieben sind, können wegen eines anderen Mangels nicht reklamiert werden.

12. Schriftliche Kaufanträge (auch Ferngebote genannt) müssen bis zum Vortag der Versteigerung vorliegen. Sie werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Die darin genannten Preise enthalten noch nicht Aufgeld und Mehrwertsteuer. Der Versteigerer behandelt Ferngebote interessenwahrend, d.h. höchste Ferngebote werden nur soweit ausgeschöpft, um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe zu überbieten. Zudem verpflichtet sich der Versteigerer, über schriftliche Ferngebote bis zum Zuschlag Stillschweigen zu bewahren.

13. Bei Fernbietern werden die Versand- und Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Für Sendungen innerhalb Deutschlands betragen die Kosten 10,- € netto, innerhalb Europas 25,- € netto pro Paket. Für Übersee Sendungen werden die Kosten je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Versand der ersteigerten Ware ist versichert. Die Versicherungsprämie beträgt 0,5% der Rechnungssumme. Auf Wunsch ist ein unversicherter Versand möglich.
Versandkosten größerer, besonders schwerer und sperriger Artikel oder besonders wertvoller Artikel innerhalb von Deutschland und Europa ebenfalls nach Aufwand. Für Übersee Pakete und Pakete in die Schweiz mit einem Rechnungswert von über 1000 Euro werden dem Käufer zusätzlich 50 Euro Zollabwicklungsgebühren in Rechnung gestellt.

14. Auf der Versteigerung nicht veräußerte Gegenstände sind im Nachverkauf erhältlich.

15. Der Versteigerer kann Gebote zurückweisen, falls keine entsprechenden Sicherheiten vorgelegt werden.

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten Köln.

17. Durch Gebotsabgabe oder Erteilung eines schriftlichen Kaufantrags erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle anderen davon unberührt.

Wichtige Hinweise

Eigenware ist im Katalog mit Einlieferer-Nr. 0 gekennzeichnet.

Katalogetiketten auf Originalkartons bitte mit einem warmen Fön vorsichtig ablösen, um die teilweise seltenen und teuren Kartonagen und Bedruckungen nicht zu beschädigen!

Sofern Objekte des Dritten Reiches versteigert werden, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.

Die Funktionen der einzelnen Stücke, so nicht besonders vermerkt, wurden nicht überprüft! Die im Katalog dargestellten Berichte sind Erläuterungen zur Ware.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Köln.

Gängige Abkürzungen
Z 1 = Sehr guter Originalzustand. Es können altersbedingte Lagerspuren vorhanden sein.
Z 2 = Guter Originalzustand mit leichten Spielspuren, Lackfehlern oder Ausbleichungen
Z 3 = Guter, aber bespielter Originalzustand. Hier können stärkere Spielspuren, Rostansatz,
Beulen, Dellen, Lackabrieb vorhanden sein oder Kleinteile fehlen.
Z 4 = Stark bespielt Zustand, neu lackiert, stärkerer Rost, fehlende Teile bzw. als
Ersatzteilspender zu verwenden
LM = Lackmängel
RS = Rostschäden
Okt. = Originalkarton
Lith. = Lithographiert – Farbaufdruck
El = Elastolin
Li = Lineol
B/O = Battery Operated – Batteriebetriebenes Spielzeug
UW = Uhrwerk
VK = Vorkrieg
Kst = Kunststoff


Back
Anticomondo © 2024
powered by Bidpath GmbH